Sex für Strafgefangene

jk • Sept. 02, 2024

Was gibt es außer dem Familienbesuch?

Die Diskussion über die sexuelle Interaktion (was für ein „toller“ Ausdruck dafür!) von Strafgefangenen mit ihren Partnern gibt es seit etwa 30 Jahren. Damals war es noch nicht möglich, seine Frau oder Freundin bzw. Mann oder Freund in die Haftanstalt kommen zu lassen nur um mit ihnen Sex z haben. Das hat sich mittlerweile halbwegs geändert. Der aktuelle „Familienbesuch“ ist nicht überwacht und kann bis zu sechs Stunden dauern. Strafgefangene haben einen eigenen Raum mit ausziehbarer Couch, Kochnische und Sanitäreinrichtungen. Das heißt, Strafgefangene (egal ob männlich oder weiblich) mit einem Partner können in regelmäßigen Abständen ihren Trieben nachgehen. Die Frage ist, was passiert mit denen, die keinen Partner haben? Aktuell passiert gar nichts oder man verabreicht ihnen Medikamente, die den Trieb hemmen sollen. Was das mit Personen macht, die zehn oder 20 Jahre lang eingesperrt sind, wage ich nicht abzuschätzen. Bei deren Entlassungen (und irgendwann werden die meisten entlassen) herrscht von 0 auf 100 eine immense Reizüberflutung vor. Menschen des anderen Geschlechts kommen in fast jeder Situation mit den ehemaligen Strafgefangenen in Kontakt. Menschen, die über viele Jahre hinweg immer wieder eingebläut bekommen haben, dass Menschen des anderen Geschlechts (meistens BeamtInnen, PsychologInnen, etc.) absolut tabu sind. Wir züchten in unseren Haftanstalten radikalisierte Straftäter heran, bei denen jederzeit nur ein kleiner Funke ausreichen kann.

 

Aber es gibt eine Alternative. Den gemischten Vollzug. Wir haben uns in den letzten Tagen schlau gemacht und versucht einen kleinen Überblick über die Länder zu erhalten, in denen es die Möglichkeit für einen gemischten Vollzug gibt. Vorreiter dabei ist Spanien bei denen es einige Anstalten mit dieser Vollzugsform gibt. Außerdem gehen Norwegen und Schweden teilweise diesen Weg.

 In sämtlichen Ländern ist diese Vollzugsform allerdings ein „Projekt“ oder „Programm“, das nicht zum herkömmlichen Strafvollzug gehört. Die getrennte Unterbringung ist im Grunde genommen aufgrund der Menschenwürde ein Menschenrecht und kann nur auf freiwilliger Basis von Strafgefangenen abgelehnt werden.

 

Norwegen: In einigen offenen Vollzugsanstalten in Norwegen gibt es gemischte Wohnformen, bei denen Männer und Frauen zusammen in einer Art Wohngemeinschaft leben können. Diese Einrichtungen sind jedoch keine klassischen Gefängnisse mit geschlossenen Zellen, sondern eher resozialisierungsorientierte Einrichtungen mit relativ viel Freiheit.

Schweden: Ähnlich wie in Norwegen gibt es in Schweden bestimmte Einrichtungen, in denen Männer und Frauen unter bestimmten Umständen gemeinsam untergebracht sein können. Diese sind ebenfalls resozialisierungsorientiert und unterscheiden sich stark von herkömmlichen Gefängnissen.

Österreich: In Österreich gab es Anfang der 2000er Jahre in der Justizanstalt für Frauen Schwarzau ein ähnliches Projekt. Damals waren am sogenannten „Gutshof“ am Anstaltsgelände bis zu maximal 20 männliche Strafgefangene untergebracht. Männer und Frauen hatten zwar keine gemeinsamen Hafträume, aber sie konnten miteinander arbeiten und auch die Freizeitgestaltung fand gemeinsam statt. Das Projekt gibt es allerdings nicht mehr seitdem in der Schwarzau keine Männer mehr sind.

 

In den meisten anderen Ländern und in klassischen Haftanstalten ist eine gemischte Unterbringung von Männern und Frauen nicht erlaubt und würde gegen internationale Standards und menschenrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Trennung der Geschlechter ist eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme, die in den meisten Rechtssystemen fest verankert ist.

 

Erfolge

Es gibt einige Berichte und Studien über die Erfolge und Herausforderungen von gemischten Strafvollzugsprogrammen in Ländern wie Norwegen und Schweden, aber spezifische, detaillierte Zahlen sind oft schwer zu finden. Die Evaluation solcher Programme erfolgt meist in qualitativer Form, und die Messung des „Erfolgs“ kann verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel Rückfallquoten, das Wohlbefinden der Insassen, die Integration nach der Haft oder die Sicherheit innerhalb der Einrichtungen.

 

Norwegen

In Norwegen wird oft auf den Erfolg des gesamten Strafvollzugssystems hingewiesen, das sich durch eine niedrige Rückfallquote (etwa 20%) auszeichnet. Die gemischten Unterkünfte in offenen Vollzugsanstalten sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, der auf Rehabilitation und Resozialisierung setzt. Es gibt Berichte, die darauf hinweisen, dass das norwegische System durch diesen humanitären Ansatz dazu beiträgt, Insassen besser auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten und so die Rückfallquote zu senken. Konkrete Zahlen, die den spezifischen Erfolg der gemischten Programme belegen, sind jedoch weniger verbreitet.

 

Schweden

Schweden hat ähnliche Ansätze wie Norwegen und verzeichnet ebenfalls eine relativ niedrige Rückfallquote im internationalen Vergleich. Auch hier sind qualitative Berichte positiv und betonen den Nutzen von gemischten Unterkünften in Bezug auf die Förderung sozialer Kompetenzen und die Vorbereitung auf ein Leben nach der Haft. Jedoch sind auch hier detaillierte statistische Daten rar.

 

Österreich

In Österreich war der Erfolg von Männern in der Schwarzau deutlich messbar. Beginnend beim deutlich besseren Umgangston zwischen den Gefangenen untereinander und gegenüber der Justizwache bis hin zur messbaren Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft untereinander. So haben in dieser Zeit etwa 18% mehr InsassInnen erfolgreich ihre Aus- und Fortbildungsprogramme abgeschlossen.

 

Herausforderungen und Kritik

Obwohl diese Programme oft als erfolgreich beschrieben werden, gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte. Sicherheitsbedenken, die Dynamik zwischen männlichen und weiblichen Insassen und die Notwendigkeit sorgfältiger Auswahl und Überwachung der Teilnehmer sind Themen, die oft diskutiert werden.

 

Zusammenfassung

Die Programme in Norwegen und Schweden, die auf gemischte Unterbringung setzen, werden insgesamt als Teil eines erfolgreichen resozialisierungsorientierten Ansatzes angesehen. Sie tragen zur allgemeinen niedrigen Rückfallquote bei, konkrete Zahlen, die den Erfolg dieser speziellen Programme belegen, sind jedoch begrenzt verfügbar. Die Erfolge dieser Ansätze werden meist im Kontext des gesamten Strafvollzugssystems bewertet.

 

 

Wo gibt es diese Programme?

 

Norwegen

Offener Strafvollzug (åpen soning): In Norwegen gibt es den offenen Strafvollzug, der ein wesentliches Element des norwegischen Strafvollzugssystems darstellt. Diese Einrichtungen sind oft kleiner und weniger streng bewacht, und es kommt vor, dass Männer und Frauen gemeinsam in Wohngruppen untergebracht sind. Die Einrichtungen haben keine spezifischen Namen für gemischte Programme, sondern es handelt sich um eine Praxis innerhalb des offenen Vollzugs.

 Bastøy Prison: Bastøy ist ein bekanntes Beispiel einer offenen Vollzugsanstalt in Norwegen, die für ihren humanitären Ansatz und ihren Fokus auf Rehabilitation bekannt ist. Auch hier gibt es keine strikte Geschlechtertrennung, und die Insassen leben in einem Umfeld, das auf Eigenverantwortung und soziale Integration abzielt.

 

Schweden

Offener Strafvollzug (öppen anstalt): Ähnlich wie in Norwegen existieren in Schweden offene Strafvollzugsanstalten, in denen es möglich ist, dass Männer und Frauen in derselben Einrichtung untergebracht sind. Diese Praxis ist Teil der allgemeinen Philosophie des schwedischen Strafvollzugs, der auf Rehabilitation und Integration abzielt.

 Hinseberg: Dies ist eine der größten Haftanstalten für Frauen in Schweden, die auch mit gemischten Resozialisierungsprogrammen arbeitet. Hier gibt es Programme, die Frauen in gemischten Gruppen mit Männern zusammenarbeiten lassen, um soziale Kompetenzen zu fördern. Auch hier ist kein spezifischer Name für das Programm bekannt, sondern es handelt sich um eine Praxis innerhalb des Resozialisierungsansatzes.

 

Zusammenfassung

Die gemischten Programme in Norwegen und Schweden sind Teil des allgemeinen Systems des offenen Strafvollzugs und der Resozialisierung. Sie sind keine separaten, namentlich benannten Programme, sondern integrierte Praktiken innerhalb eines breiteren, humanitären Ansatzes im Strafvollzug.

 

 

Vergleich der Schwangerschaften, Gewalt und Rückfallsquoten in diesen Programmen

 Daten zu Schwangerschaften, Gewalt und Rückfallquoten in gemischten Strafvollzugsprogrammen sind spezifisch schwer zu finden, insbesondere weil diese Programme relativ klein und oft Teil des offenen Strafvollzugs sind, der generell weniger strikte Regeln als der geschlossene Vollzug aufweist. Hier sind jedoch einige allgemeine Informationen und Tendenzen zu diesen Themen in Norwegen und Schweden:

 

Schwangerschaften

Norwegen und Schweden: Es gibt keine weit verbreiteten Berichte oder Statistiken, die auf eine signifikante Anzahl von Schwangerschaften in gemischten Strafvollzugsprogrammen hinweisen. Die Insassen in diesen Programmen werden in der Regel sorgfältig ausgewählt, und es wird erwartet, dass sie ein gewisses Maß an Eigenverantwortung tragen. Dennoch werden solche Situationen mit äußerster Diskretion behandelt, was dazu führen kann, dass detaillierte Daten nicht öffentlich verfügbar sind.

 

Gewalt

Norwegen: Norwegens offener Strafvollzug ist für seine niedrige Rate an Gewalt bekannt. Dies wird durch den hohen Grad an Vertrauen und Freiheit begünstigt, der den Insassen gewährt wird. Gewaltvorfälle in gemischten Einrichtungen sind selten und werden strikt überwacht, aber spezifische Statistiken über Gewalt in gemischten Unterkünften sind schwer zu finden.

 

Schweden: Auch in Schweden sind Vorfälle von Gewalt in gemischten Resozialisierungsprogrammen selten. Die Programme sind so gestaltet, dass sie das soziale Verhalten fördern und mögliche Konflikte minimieren. Es gibt Berichte, dass die geschlechtsspezifische Dynamik zwar Herausforderungen mit sich bringt, diese aber durch gezielte Maßnahmen und strenge Überwachung gemildert werden.

 

Rückfallquoten

Norwegen: Die Rückfallquote in Norwegen ist eine der niedrigsten weltweit und liegt bei etwa 20%. Dies wird oft auf den resozialisierungsorientierten Ansatz des norwegischen Strafvollzugssystems zurückgeführt, einschließlich der gemischten Unterbringung in offenen Vollzugsanstalten. Es gibt jedoch keine spezifischen Daten, die ausschließlich auf gemischte Programme bezogen sind.

 

Schweden: Schweden hat ebenfalls eine relativ niedrige Rückfallquote, die zwischen 30% und 40% liegt, was ebenfalls auf den rehabilitativen Ansatz des Strafvollzugs zurückgeführt wird. Auch hier fehlen spezifische Daten, die ausschließlich die gemischten Programme betreffen.

 

Zusammenfassung

Es gibt keine umfangreichen, spezifischen Statistiken zu Schwangerschaften, Gewalt oder Rückfallquoten, die ausschließlich auf gemischte Strafvollzugsprogramme in Norwegen und Schweden abzielen. Allgemein zeigen die verfügbaren Daten jedoch, dass diese Programme im Kontext des offenen Strafvollzugs gut funktionieren und keine signifikanten negativen Auswirkungen in Bezug auf Gewalt oder Rückfälle haben. Die niedrigen Rückfallquoten und die relative Gewaltfreiheit werden als Indikatoren für den Erfolg des rehabilitativen Ansatzes in diesen Ländern gesehen.

 

Rate der sexuellen Übergriffe nach der Entlassung aus einem dieser Programme

 Norwegen und Schweden haben im europäischen Vergleich eine relativ hohe Rate an Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen. Die Rate bei ehemaligen Strafgefangenen, die an einem derartigen Programm teilgenommen haben, ist jedoch gegen 0. Außerdem kommt dazu, dass beide Länder den Begriff „Vergewaltigung“ und „sexueller Übergriff“ deutlich anders auslegen als dies z.B. bei uns der Fall ist.

 

Faktoren, die die Zahlen beeinflussen

Gesetzgebung: Beide Länder haben relativ weit gefasste Definitionen von Vergewaltigung und sexueller Gewalt, was dazu führt, dass mehr Vorfälle als solche registriert werden, im Vergleich zu Ländern mit engen gefassten gesetzlichen Definitionen. Würde man in beiden Ländern unsere diesbezüglichen Gesetze anwenden, so wäre die Rate der sexuellen Übergriffe deutlich geringer.

 

Meldeverhalten: In Skandinavien herrscht ein höheres Vertrauen in das Rechtssystem, und Opfer von sexueller Gewalt sind möglicherweise eher bereit, Vorfälle zu melden. Dies trägt zu den höheren gemeldeten Raten bei. Dass das bei uns (noch) nicht so ist, liegt hauptsächlich daran, dass speziell bei dieser Art von Delikten immer noch das Opfer sich rechtfertigen muss (Stichwort „Sie hat es ja verdient, wenn sie sich so anzieht“, und andere schwachsinnige Bemerkungen) und im Grunde beweisen muss, dass sie nicht Schuld an dem Erlebten trägt. Ähnlich ist die Situation bei Strafgefangenen, die einer Tat beschuldigt werden. Auch die müssen ihre Unschuld beweisen. Also die „Unschuldsvermutung“ oder der Grundsatz „in dubio pro reo“ zählt bei bestimmten Deliktarten nicht oder wird falsch angewendet.

 

Gesellschaftliche Sensibilisierung: Die gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema sexuelle Gewalt ist in beiden Ländern hoch, was die Bereitschaft zur Anzeige fördert und gleichzeitig die Unterstützung für Opfer stärkt.

 

Zusammenfassung

Die gemeldeten Vergewaltigungsraten in Schweden und Norwegen sind im internationalen Vergleich hoch, wobei Schweden deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt. Dies ist jedoch nicht unbedingt ein Hinweis auf eine höhere tatsächliche Rate von Vergewaltigungen, sondern kann auch auf strengere Gesetze, ein höheres Bewusstsein und eine größere Bereitschaft der Opfer zur Anzeige zurückgeführt werden.

 

 Fazit

Was also wirklich tun? Der gemischte Vollzug scheint eine Lösung, ist jedoch äußerst schwierig durchzuführen. Vor allem würde diese Vollzugsart ein radikales Umdenken in der Bevölkerung verlangen, was zumindest in Österreich nicht so bald passieren wird. Weiterhin auf den Familienbeuch setzen ist die eine Vorgehensweise wobei hier immer noch nicht klar ist, was man mit den Insassen macht, die keine Partner haben oder im Laufe der Haft von ihren Partnern verlassen werden. Die Möglichkeit für Insassen sich offiziell Prostituierte in die Anstalt zu bestellen (inoffiziell passiert es ja jetzt schon wenn plötzlich eine „Ex-Freundin“ ihr Interesse an ihm wiederfindet)? Der/Die JustizministerIn, mit diesem Vorschlag, kann die Karriere für die Zeit nach den Wahlen schon außerhalb der Politik planen. Denn lange wird der Job nicht halten. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?


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