Erzwungene Mischehen im Strafvollzug

ms • 31. Januar 2025

Die erzwungene kulturelle Vermischung während der Haft

Uns liegen aktuell Berichte von einigen Insassen vor, die uns aufhorchen ließen. Die Berichte haben uns aus sämtlichen Anstalten in Österreich erreicht. Explizit in diesem Bericht geht es jedoch um Graz – Karlau, Stein, Josefstadt und Garsten. Hier wird klar, wie sehr der § 10 StVG und somit in weiterer Folge die kulturelle Abstammung und die Persönlichkeit eines Strafgefangenen in Österreich von Seiten der Justiz respektiert wird. Manche Insassen haben uns gegenüber die Vermutung geäußert, dass die aktuelle Vermischung bewusst und gewollt erfolgt. Wir können dies selbstverständlich weder bestätigen noch verneinen.

 

Grundsätzlich geht es um den angesprochenen Paragraphen 10 aus dem Strafvollzugsgesetz. Dieser regelt die Unterbringung bzw. Trennung von bestimmten Personengruppen im Strafvollzug. So ist dort z.B. eindeutig geregelt, dass Männer und Frauen getrennt untergebracht werden müssen. Das passiert auch tatsächlich und es wird teilweise sogar zu streng darauf geachtet, dass kein Kontakt stattfinden kann. Als Beispiel ein Vorfall aus einer JA in Wien, wo, wenn weibliche Insassen durch Gänge in denen Männer untergebracht sind, geführt werden, die Männer fast schon mit Gewalt an die Wände gedrückt werden und ihnen jeglicher Kontakt zu den weiblichen Insassen verboten wird. Was hat das mit Resozialisierung zu tun, oder will man uns hier weißmachen, dass auch außerhalb der Haft der Kontakt zum anderen Geschlecht (wir beschränken die Zahl einmal auf die der biologischen Geschlechter) auch unterbunden wird?

Jedoch möchten wir hier nicht auf Frauen und Männer im Strafvollzug hinweisen, sondern eher auf die erzwungenen kulturellen „Mischehen“, die teilweise auch für die Insassen gefährlich sein können.

 

Einer der am längsten währenden Konflikte der Welt ist der zwischen Menschen jüdischen Glaubens und der sogenannten arabischen Welt ‚(wir verallgemeinern dies jetzt einmal, man möge uns verzeihen). Dieser nach wie vor andauernde Konflikt reicht bis in die Antike zurück. Ganz egal auf welcher Seite man hier steht, oder ob man dazu überhaupt eine Meinung hat und vielleicht auch auf keiner Seite steht, Fakt ist, dass es nicht unbedingt sehr klug ist, Insassen beider Gruppen miteinander in einem Haftraum zu mischen. Es kann gutgehen und es gibt sicherlich in Freiheit sehr viele Beispiele von Menschen, die über die Grenzen von Politik und Religion hinausschauen und bei denen nur der Mensch zählt, egal welcher Herkunft, Religion oder Rasse er ist. In Haft, ist es allerdings sehr unklug, da man hier keine Möglichkeit hat, sich im Bedarfsfall aus dem Weg zu gehen. Das bedeutet, dass die Kulturen hier tattäglich aneinanderprallen und ab 14.30 Uhr im Grunde genommen man sich selbst überlassen ist.

 

Kommt es tatsächlich zu einer Konfrontation zwischen Personen zweier Bevölkerungsgruppen, so endet das meistens nicht gut. Natürlich, ein Insasse hat immer die Möglichkeit die „Notglocke“ zu drücken, aber im Notfall ist die so viel Wert wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Denn, nachdem geläutet wurde, wird man über die Sprechanlage nachgefragt, was los ist (nach einer Wartezeit, die manchmal auch Minuten dauern kann). Dann muss der Insasse das Problem schildern. Selbst wenn er „NOTFALL“ schreit, dauert es noch immer eine geraume Zeit bis jemand an der Türe ist, zuerst die kleine „Essensluke“ aufsperrt um zu kontrollieren, dass wirklich ein Notfall vorliegt und erst dann, wird die Türe aufgesperrt. Das passiert übrigens auch bei einem medizinischen Notfall. Wenn hier also tatsächlich ein Notfall vorliegt, dann hat die betreffende Person tatsächlich äußerst schlechte Karten.

 

Uns sind medizinische Notfälle bekannt, die tatsächlich nicht gut für die jeweiligen Insassen ausgegangen sind, wo aber, bei schnellerer Reaktion, man den Menschen noch retten hätte können. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist der Insasse, der verbrannt ist.

Natürlich kann man auch sagen, dass man solche Spannungen schon vorher (also im Tagdienst) bemerkten und sie melden kann. Nun, abgesehen davon, dass sich Spannungen nicht immer ankündigen und manchmal auch aus Kleinigkeiten innerhalb von nur wenigen Minuten entstehen können, sind uns auch Fälle bekannt, wo derartige Spannungen mehrfach gemeldet wurden, von Seiten der Justiz aber nicht reagiert wurde. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Insasse Peter P, der durch so eine Vernachlässigung ein Augenlicht einbüßte und andere schwere Verletzungen erlitt. Ein anderer Peter P. (nicht dieselbe Person) wurde als jüdischer Insasse in einer Anstalt in Niederösterreich mit arabischen Insassen in einen Haftraum gelegt.

 

Das passiert allerdings nicht nur bei jüdischen und arabischen Insassen, sondern auch bei sämtlichen anderen Personengruppen von weltweiten Konfliktparteien. Ein weiteres gutes Beispiel direkt von vor unserer Haustüre ist der noch immer teilweise brodelnde Konflikt im Bereich des Ex-Jugoslawien. Es ist vollkommen normal, dass Serben, Bosnier und Kroaten in einen Haftraum zusammengelegt werden. Das geht sicher auch für einige Zeit lang gut, denn die meisten der Insassen haben den Konflikt nicht miterlebt und waren damals noch nicht geboren. Aber dennoch kommt es immer wieder zu Spannungen, die irgendwann einmal ausbrechen können.

 

Unserer Erfahrung nach sind die Angaben des Berichts in OE24 schlicht falsch. Natürlich ist die aktuelle Gesetzeslage so, wie sie im Bericht auch beschrieben wird. Der Alltag in einer Strafanstalt sieht jedoch deutlich anders aus.


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