Wir möchten euch heute auf das Schicksal von einigen Menschen aufmerksam machen, die in einen Keller gesperrt wurden und werden und dort dann für viele Jahre eingesperrt verbringen müssen, ohne sich wehren zu können. Wir sprechen hier nicht über den Fall Natascha K. oder die Fritzl Geschichte. Wir sprechen über die über 1000 Menschen, die in der Maßnahme in Österreich angehalten werden.
Maßnahme, was ist das? Sehr vereinfacht gesagt, der Staat kann (und wird) einen Straftäter auch nach verbüßen seiner Haftstrafe weiterhin im Gefängnis behalten. Und zwar so lange, bis ein „Fachteam“ entscheidet, dass er nun reif für die Entlassung ist. Dieses „Fachteam“ ist allerdings weit davon entfernt wirklich über das Schicksal eines Menschen entscheiden zu können, denn in den wenigsten Fällen hat auch nur eine einzige Person des Teams mit den betreffenden Straftätern direkt zu tun. Fachteams stützen sich auf ihre Akten und entscheiden über das Leben eines Menschen innerhalb weniger Sekunden.
Ganz besonders schlaue Menschen könnten jetzt einwerfen, dass die Straftäter in der Maßnahme ja nicht in einem Gefängnis, sondern einem „FTZ“ (= forensisch therapeutisches Zentrum) angehalten werden. Nun, das ist Blödsinn. Denn nur weil plötzlich über dem Eingang einer Abteilung in einem Gefängnis diese Wörter prangen, heißt das noch lange nicht, dass dies tatsächlich ein therapeutisches Zentrum ist. Im Gegenteil. Wo sind diese FTZ‘? Sie sind in Mittersteig, In Graz-Karlau, Stein, Garsten, Asten und Göllersdorf. Nun, Göllersdorf ist tatsächlich ein derartiges Zentrum und verdient wahrscheinlich als einzige Einrichtung diese Bezeichnung. Dort arbeiten Therapeuten und Pfleger.
Mittersteig ist ein Sonderfall und wird von einer Person geleitet, die eher durch ihre TV-Auftritte (ZDF Info) als durch ihre Führungsqualitäten beeindruckt.
Damit kommen wir zu Stein und der Karlau. Stein ist schon aufgrund der Größe wahrscheinlich recht gut für die Behandlung von Maßnahmenpatienten geeignet. Wobei wir uns eigentlich gegen die Bezeichnung „Behandlung“ wehren, da wir der Meinung sind, dass von den insgesamt etwa 1.200 Menschen in Österreich, die in der Maßnahme angehalten werden, vielleicht 100 wirklich eine Behandlung aufgrund deren Gefährlichkeit notwendig hätten. Die Karlau hat einige Abteilungen, in denen nur Insassen in der Maßnahme angehalten werden. Das alleine macht es aber nicht zu einem FTZ, genauso wenig wie Stein.
Noch dazu sind uns Fälle aus der Karlau bekannt, in denen sich die Anstaltsleitung bzw. die Leitung der Maßnahmenabteilung sowie deren Psychologen gegen aktuelle Gutachten stellen, die Insassen dringend Lockerungen zusprechen und empfehlen. Mehr noch, offensichtlich scheint man hier ein eigenes Süppchen kochen zu wollen und gibt auf die Meinung von renommierten Gutachten wie z.B. Nedopil oder Frottier den nichts und misst den deutlich weniger renommierten Psychologen deutlich mehr Bedeutung zu. Dass dies in so gut wie allen Fällen eine deutliche (unnötige) Verlängerung der Haft für die betreffenden Insassen bedeutet, ist klar. Den Verantwortlichen ist es aber egal, da die ja tagtäglich die Haftanstalt verlassen. Nicht einmal der Meinung der Personen, die ständig mit den betreffenden Insassen Kontakt haben, wie z.B. den Abteilungsbeamten, wird Bedeutung zugemessen. Mehrere Abteilungsbeamte haben uns gemeldet, dass sie in Entscheidungen des Fachteams keinen Einfluss haben und sehr oft bei den betreffenden Insassen anders entschieden hätten. Also ist auch Graz-Karlau definitiv kein FTZ und wir wahrscheinlich auch nie eines sein.
Damit bleibt Garsten und Asten. Asten ist eigentlich eine Außenstelle und aufgrund der Größe (sehr klein) wahrscheinlich auch gut für die Therapie geeignet. Wir sind mit zwei der zuständigen Psychologen aus Asen in ständigen Kontakt und können sagen, dass hier zumindest das Engagement stimmt. Und Garsten war bis vor Kurzem noch eine herkömmliche Anstalt, die nach und nach in ein FTZ umgewandelt wurde. Mittlerweile werden dort auch nur mehr Insassen in der Maßnahme angehalten. Dennoch ist die Anstalt nach wie vor sehr weit von einem Therapiezentrum entfernt.
Wie kommen wir nun auf den Titel „Im Keller vergessen“? Nun, weil wir Insassen betreuen, die uns offen und ehrlich gestehen, dass ihnen jeglicher Lebenswille genommen wurde und nach wie vor genommen wird. Ein ganz nachvollziehbares Prozedere im Inneren eines jeden Menschen, wenn man derart behandelt wird. Die Vorgehensweise in allen Anstalten in Punkto der Maßnahme grenzt nicht an, sondern ist Folter! Und zwar psychische Folter.
Denn folgende Punkte sind Fakten:
Es ist an der Zeit endlich mit dieser Folter Schluss zu machen und den gesamten Maßnahmenvollzug zu überdenken.
Man kann natürlich nun einwenden, dass es sich hier um Straftäter handelt und sie wahrscheinlich nichts Besseres verdient haben. Nun, vielleicht mag das tatsächlich auf den Einen oder Anderen zutreffen. Allerdings handelt es sich hierbei noch immer um Menschen, die wir foltern. Vergessen wir das nicht, wenn wir über andere Menschen urteilen.
Apropos Urteil. Wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass nur die Wenigsten Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte auch nur den geringsten Einblick in den aktuellen Strafvollzug, geschweige denn der Maßnahme, haben.
Abschaffen? Nein! Denn im Grunde genommen ist der Maßnahmenvollzug eine gute Idee. Allerdings wirklich nur von der Grundidee her. Die aktuell praktizierte Lösung ist falsch und produziert auf Dauer gesehen nur noch größere Probleme.
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