Diskriminierung und Maßnahme

ms • 22. Juli 2024

Diskriminierung innerhalb der Gefängnismauern

Diskriminierung ist, in welcher Form auch immer, grundsätzlich abzulehnen. Wir als Verein stehen dafür, dass jeder Mensch von gleichem Wert ist und auch jeder Mensch Rechte hat. Egal welche Hautfarbe, Nationalität, Sprache oder Religionsbekenntnis oder auch sexueller Ausrichtung - ein Mensch ist in erster Linie ein Mensch. Natürlich auch Menschen hinter Gitter.


Ein Insasse einer Justizanstalt ist als Strafgefangener rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt und hat aus diesem Grund bereits seine Strafe erhalten. Es gibt also keinen Grund für die Öffentlichkeit (und dazu zähle ich auch Beamte, Richter, Staatsanwälte, Exekutive, etc.) den Menschen als Individuum noch einmal zu verurteilen und ihn zu diskriminieren. Eine derartige Vorgehensweise ist das Resultat eines pervertierten Strafvollzugs, der auf Rache und nicht auf Resozialisierung aus ist. Ein Strafvollzug bei dem man geneigt ist zu denken, dass eine Resozialisierung gar nicht erst gewünscht ist.


Es ist eine "Milchmädchenrechnung". Warum würde man wollen, dass verurteilte Straftäter wieder straffällig werden? Ganz einfach, hinter dem Strafvollzug steht ein ganzer Wirtschaftszweig. Ein verborgener Wirtschaftszweig, denn wer von der Öffentlichkeit weiß schon, dass man sich in einem Gefängnis eine komplette Wohnungseinrichtung von einem gelernten Tischler bauen lassen kann - um etwa 90% günstiger als in Freiheit? Wer weiß, asss man sämtliche Arbeiten eines Installateurs oder auch KFZ-Mechanikers zum Bruchteil des Preises von draußen erledigen lassen kann? Für diese Arbeiten sind Strafgefangene immer gut. Dennoch werden die Meisen von der Öffentlichkeit diskriminiert.


Die eigentliche Diskriminierung beginnt allerdings erst nach der Entlassung. Somit beginnt die eigentliche Strafe auch erst nach der Entlassung, denn einem ehemaligen Strafgefangenen werden massiv Steine in den Weg gelegt. Menschen, die oft jahrelang ohne jegliche Versicherung harte körperliche Arbeit verrichten mussten, werden plötzlich in einen Arbeitsprozess geworfen, der vollkommen anders ist, als der innerhalb der Gefängnismauern. Sich umzustellen ist sehr schwierig. Die rein vom Gesetz her gegebenen Möglichkeiten der Freiheitsmaßnahmen während der Haft werden viel zu wenig genutzt. So werden speziell Insassen mit langen Strafen ins kalte Wasser geworfen und haben Probleme mit dem Strom mitzuschwimmen.

Am Schlimmsten trifft es hier die Insassen der Maßnahme. Die Maßnahme bedeutet, dass nach Ablauf der Strafe, der Insasse auch weiterhin angehalten und nur dann entlassen wird, wenn dies im Sinne des Psychiaters ist. Psychiater und Psychologen, die sich selbst Experten der forensischen Psychiatrie nennen obwohl es diese Studienrichtung gar nicht gibt. Da wird innerhalb von wenigen Minuten ein Gutachten erstellt über einen Menschen, den der jeweilige Psychiater und Psychologe gar nicht richtig kennt. Anstatt das man bei der Bewertung einer Gefährlichkeit oder dem potentiellen Rückfallsrisiko die Personen befragt, die am meisten mit dem Insassen zu tun haben - nämlich Justizwachebeamte der jeweiligen Abteilung, Angehörige, etc. - geht man her und vertraut auf die Meinung eines angeblichen Experten, der im Grunde genommen über den vorliegenden Fall so gut wie keine Ahnung hat. Ganz egal wie sie auch alle heißen. Die Meisten sind nur zu gut aus den diversen TV-Formaten bekannt wo die ehrwürdigen Herrn Professoren ihren Senf zu bestimmten Themen abgeben. Ich traue mich zu behaupten, dass jeder Abteilungsbeamte oder auch Betriebsbeamte den Zustand eines Insassen besser beurteilen kann als jeder dieser Professoren.


Was hat dies nun alles mit Diskriminierung zu tun? Ganz einfach. Wenn jeder Mensch seinem Gegenüber ohne ein Vorurteil gegenübertritt, dann kann es sein, dass in Zukunft eine Resozialisierung möglicherweise besser funktioniert als zurzeit.

Share by: