Die gefährlichen Lügen der Anstaltsverantwortlichen

ms • Juli 26, 2024

Lügen um die eigene Haut zu retten

Als mehr oder weniger Ergänzung zu unserem BLOG Beitrag über den medizinischen Wahnsinn hinter Gittern möchte ich auf einen Umstand aufmerksam machen, der in letzter Zeit immer öfter bei der Justiz zur Anwendung kommt. Nämlich einfache bis teilweise äußerst dreiste Lügen, die darauf abzielen Insassen zu diskreditieren und die Beschwerden oder Ansuchen, die sie abgegeben haben, in einem anderen Licht darzustellen.


Uns sind auch hier einige Beispiele bekannt wo Beamte der Justiz gegenüber Vorgesetzten, dem Ministerium, der Generaldirektion für Strafvollzug oder auch der Volksanwaltschaft schlicht und einfach die Unwahrheit behaupteten und wo sich mehrere Bedienstete gegenseitig deckten.


Ich muss hier wieder einmal auf die Justizanstalt Graz - Karlau zurückkommen. Am Beispiel eines Insassen soll verdeutlicht werden, wie sehr eine derartige Lügenkampagne oder Neudeutsch "Fake-News" einem Menschen hinter Gitter schaden kann, da er sich gegen derartige Vorwürfe nicht wehren kann.

Der Insasse hatte bereits im Sommer 2016 sich an die Anstaltsleitung bzw. die Verantwortlichen gewendet, weil es auch in seiner medizinischen Versorgung und der damit verbundenen Verpflegung Ungereimtheiten gab, die er abklären wollte. Nach dem üblichen Hin und Her zwischen Anstaltsleitung, verantwortlichen Beamten und ihm, entschied sich der Insasse eine formelle Beschwerde gegen die Entscheidungsträger (in diesem Fall wieder einmal Major R.) bei der Generaldirektion für Strafvollzug einzureichen und hat gleichzeitig auch ein dementsprechendes Schreiben an die Volksanwaltschaft gerichtet.


Kaum hatte er zwei Monate gewartet, war auch die Antwort der Generaldirektion "schon" da, die ihm mitteilte, dass man sowieso in diesem Fall bereits an die Volksanwaltschaft geantwortet hatte und deshalb eine Antwort an den Insassen nicht mehr von Nöten sei. Einige Tage später erhielt der Insasse dann auch tatsächlich die Antwort der Volksanwaltschaft, die ihm mitteilte, dass seine Beschwerde vollkommen unnötig sei, da in Absprache mit der Generaldirektion für Strafvollzug bereits die Wahrheit ermittelt wurde. Dazu muss man das Prozedere kennen.

Schreibt ein Insasse eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft, so leitet die dies an die Generaldirektion für Strafvollzug weiter. Die wiederum leitet es an die betreffende Anstalt weiter. Dort geht es an den Hausjuristen und der befragt die betreffenden Personen. Dann werden unzählige Berichte geschrieben und im Endeffekt landet alles wieder bei der Volksanwaltschaft. Papierverschwendung und vor allem Steuerverschwendung par Excellence.

Jedenfalls konnte der Insasse nicht ganz glauben, was er da lesen musste. Denn der verantwortliche Beamte hatte der Generaldirektion für Strafvollzug berichtet, dass für den Insassen sämtliche Maßnahmen ergriffen wurden um ihm zu helfen. Zur Erklärung: Der Insasse war extrem kurzsichtig und konnte sich nur mehr sehr schwer visuell orientieren. Unter Anderem würde dem Insassen eine elektronische Lupe vom Haus zur Verfügung gestellt werden, er verfüge über ein sprechendes Blutzuckermessgerät das ihm die Orientierung bei der Messung deutlich vereinfacht, im Haus seien visuelle Orientierungshilfen angebracht worden und der Insasse verfüge über einen 32" PC-Monitor über den er auch fernsehen kann und somit der Wunsch nach einem größeren TV-Gerät vollkommen unbegründet sei.


Nun, uns ist bekannt, dass der Insasse tatsächlich eine elektronische Lupe in seinem Besitz hatte. Allerdings wurde ihm die nicht vom Haus zur Verfügung gestellt, sondern er musste sie sich selbst um teures Geld (€ 800) kaufen. Ferner wurde der Ankauf erst Monate NACH diesem Bericht des Major R. genehmigt wodurch zum Zeitpunkt des Berichts der Insasse NICHT im Besitz einer derartigen Lupe war.

Zum sprechenden Blutzuckermessgerät ist zu sagen, das KEIN Hersteller von Blutzuckermessgeräten jemals ein Gerät im Angebot hatte, das sprechen kann. Da aktuelle Geräte nur mehr über Sensoren arbeiten und sich diese mit dem Smartphone verbinden, ist dies auch nicht mehr notwendig. In Gefängnissen sind Smartphones jedoch verboten wodurch man dort auf die "alte" Methode angewiesen ist. Also auch hier eine dreiste Unwahrheit.

Das man mit einem herkömmlichen PC-Monitor nicht fernsehen kann, sollte jedem bekannt sein, der sich ein wenig mit PCs auskennt. Ganz egal ob der Monitor nur 24", 32" oder auch 100" groß ist. Man wird ohne technische Hilfsmitteln kein TV-Bild darauf zaubern können.


Die dreisteste und gefährlichste Lüge jedoch war die der visuellen Hilfen innerhalb der Anstalt. Dies wurde sogar an die verantwortliche Justizministerin weitergeleitet, die mit "breiter Brust" bestätigte, dass es in den Anstalten visuelle Hilfen für sehbehinderte Insassen gäbe. So viel zum Ressort der Justizministerin und wie "gut" sie ihre Aufgabenbereiche kennt...

eines schönen Tages war der Insasse am Weg zurück zu seinem Haftraum und übersah die letzte Stufe auf einer Treppe. Er stolperte uns stürzte. Durch die bei ihm ebenfalls bekannte Osteoporose brach er sich die linke Schulter und riss sich beide Patellasehnen. Einer der Beamten, die mit ihm unterwegs waren, wollte ihn dazu zwingen aufzustehen, was im Fall von zwei gerissenen Patellasehnen sich als äußerst schwierig herausstellen würde. Der Insasse wurde ins LKH Graz gebracht, wo er am selben Tag noch an den Knien operiert wurde. Die Schulter wurde fixiert und der Insasse kurz darauf in die Justizanstalt Josefstadt abgeschoben damit sich die in deren Spitalsabteilung dort um ihn kümmern sollten.


Die beiden dort zuständigen (hervorragenden) Ärzte Dr. Kaiser und Dr. Spörl konnten den Insassen innerhalb von nur zwei Monaten wieder gehfähig bekommen wodurch er dann wieder zurück in seine Anstalt geführt wurde. Plötzlich waren dort tatsächlich visuelle Hilfsmitteln an den Treppen (schwarz/gelbe Markierungen) angebracht worden, damit er bei einer neuerlichen Beschwerde keine Chance mehr hat.


Dies hier ist nur ein Beispiel von Vielen, die uns bekannt sind.


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