Der kranke Fall des Günter S.

ms • Juli 31, 2024

Eingesperrt und vergessen

In Österreich und Deutschland gibt es eine Art des Vollzugs, die ihresgleichen sucht. Nirgendwo anders auf unserem Planeten gibt es eine derartig perfide und zerstörerische Vollzugform. Nicht einmal in Nordkorea, Weißrussland oder Russland gibt es Vergleichbares. In Deutschland sagt man zum Maßnahmenvollzug auch „Sicherungsverwahrung“.


Grundsätzlich ist die Idee nicht einmal schlecht. Straftäter, die als besonders gefährlich eingestuft werden, können auch nach dem Ende ihrer Strafhaft weiterhin innerhalb besonderer Einrichtungen angehalten werden. So lange bis ein Gremium bestehend aus Anstaltspsychologen, Psychiatern, etc. darüber entscheidet, dass die Gefährlichkeit nicht mehr gegeben ist. Für ein paar gefährliche Täter ist es wahrscheinlich auch gut so.


Die aktuelle Praxis in Österreich sieht jedoch vollkommen anders aus. Der ursprünglich recht gute Ansatz beim Maßnahmenvollzug wird durch die aktuellen Richtersprüche pervertiert und oftmals ins Gegenteil verkehrt. Nicht einmal in Bayern (und das will was heißen!) werden so viele Maßnahmen (also Sicherungsverwahrungen) ausgesprochen wie zurzeit in Österreich. Hier reicht es mittlerweile, wenn man betrunken zu einem Freund sagt, „Ich bring dich um“. Sicher, damit spaßt man nicht. Aber rechtfertigt das ein Urteil von 18 Monaten + Maßnahme? Sicher nicht! Das ist jedoch nur ein Beispiel von Vielen.


Die urteilssprechenden Richter verstecken sich hinter fadenscheinigen Gutachten, die von angeblichen Experten ausgestellt wurden, die vielleicht während ihres Studiums zwar ihre Vorlesungen alle brav besucht haben, von der Materie – sprich der betreffenden und zu begutachtenden Person – oftmals keine Ahnung haben. So entstehen dann Gutachten aufgrund von Aussagen, Annahmen und – man muss es so sagen- Unwahrheiten. Die sogenannten Einweisungsgutachten in Österreich sind zu 90% falsch und geben die Unwahrheit wieder. Das ist mittlerweile von mehreren Seiten bestätigt. Ein Justizwachebeamter hat bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts mit der Sache zu tun. Hier liegt die Verantwortung alleine bei den Psychiatern und Richtern.


Vielleicht wäre hier ein wenig mehr Feingefühl von Seiten der Richter angebracht, die nicht stupide jeglichen Satz eines forensischen Psychiaters akzeptieren, sondern möglicherweise sich einen Akt vor einer Verhandlung zumindest grob durchlesen um sich selbst eine Vorabmeinung bilden zu können. Das würde in vielen Fällen schon helfen.


Ein Beispiel aus der Justizanstalt Graz – Karlau verdeutlicht die perfide Vorgehensweise von Gerichten und Psychiatern. Den Insassen Günter S. habe ich vor etwas mehr als einem Jahr kennengelernt. Ich habe mir seine Geschichte in allen Details angehört und mir auch den Akt, der zur Verurteilung führte, von ihm schicken und dann kopieren lassen. Schon beim Studium der ersten Seiten war mir klar, dass bei diesem Fall etwas nicht stimmen kann!


Das Einweisungsgutachten ist voll von Unwahrheiten und Halbwahrheiten, die das Schicksal eines Mannes besiegelt haben. Die Verurteilung erfolgte aufgrund dieses Gutachtens, das Parallelen zwischen Günter S. und dem Fall in Amstetten vor einigen Jahren zog. Das heißt, man stempelte Günter S. zu einem Josef F. 2.0 ab, der in seinem Keller zu Hause Frauen gefangen hielt und sie dort sexuell missbrauchte. Wobei tatsächlich der Missbrauch aus dem Gutachten nicht hervorgeht.


Wenn ich als Richter nun alleine dieses Gutachten lese, den Angeklagten nicht kenne und mir auch nicht die Mühe mache, mir den Akt vor der Verhandlung einmal etwas genauer anzusehen (was eigentlich die Aufgabe eines jeden Richters wäre!), dann ist klar, dass ich den Angeklagten verurteile. Und wahrscheinlich werde ich dann auch der Empfehlung des Gutachters folgen und die Maßnahme über den Verurteilten verhängen.


Eben so geschehen bei Günter S. Der Mann hat immer und immer wieder seine Unschuld beteuert und auf Ungereimtheiten zwischen dem Gutachten und den Ermittlungsakten hingewiesen. Einer der augenscheinlichsten Differenzen jedoch war, dass Günter S. in seinem Haus gar keinen Keller hatte. Dies wurde sogar von den Ermittlungsbehörden deutlich festgehalten und in bezugnehmend auf die Anklageschrift sogar Fotos von dem angeblichen „Keller“ geschossen wo nichts auf derartige Handlungen von Günter S. hingewiesen haben. Einer der Ermittlungsbeamten hatte sich sogar noch einen Scherz gemacht, ein Foto von einem in einer Ecke sitzenden Insekt geschossen und es mit „die einzigen nachweisbaren Lebewesen im Keller des Günter S.“ betitelt um es im Akt zu verstauen.


TROTZ aller Diskrepanzen zwischen dem Gutachten, der Anklageschrift und dem Ermittlungsakten wurde Günter S. zu einer Freiheitsstrafe + Maßnahme verurteilt. Dies bedeutet in Österreich in der Regel, dass man etwa dieselbe Zeit der Strafe dann noch einmal zusätzlich sitzt. Also bei einem Urteil von fünf Jahre, ist man etwa 10 Jahre eingesperrt.


Jeder, der den Maßnahmenvollzug ein wenig kennt, wird wissen, dass Maßnahmenpatienten (es sind keine Strafgefangenen nach Ende der Strafhaft) in eigens dafür vorgesehenen Einrichtungen angehalten werden müssen wo die Lebensumstände deutlich besser sein sollten, als in Strafhaft. Doch auch hier geht die österreichische Justiz einen eigenen Weg und schert sich nicht um Vorgaben und Gesetze. Maßnahmenpatienten werden in der Regel gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht und „genießen“ keinerlei Hafterleichterungen im Vergleich zu Strafgefangenen. Das Gegenteil ist der Fall. So lange ein Strafgefangener noch relativ offen seine Meinung sagen kann, muss ein Maßnahmenpatient jedes Wort, dass seinen Mund verlässt auf die Waagschale legen. Ein falsches Wort zur falschen Zeit oder am falschen Ort, kann schon wieder ein Jahr länger in Haft bedeuten. Denn über die Entlassung entscheidet das Gremium aus Psychiater und Psychologen. Und wenn denen ein Satz oder ein Wort nicht gefällt, dann wird die Gefährlichkeitsstufe gleich wieder hinausgesetzt und die mögliche Entlassung rückt erneut in weite Ferne.


Gut, es stimmt z war, dass z.B. in der JA Graz – Karlau extra eine Abteilung für die Maßnahme eingerichtet wurde wo die Türen rund um die Uhr offen sind. Über die Eignung für diese Abteilung entscheidet jedoch die Leiterin des Maßnahmenvollzugs. Eine Frau, die in der Justiz kein unbeschriebenes Blatt mehr ist und tatsächlich sogar von ihren Kollegen und Kolleginnen gemieden wird. Dies geht sogar so weit, dass Beamte Anweisungen von ihr bewusst ignorieren will sie diese für (Zitat) „Schwachsinnig“ halten.

Am Rande bemerkt: Wir haben uns einige Beispiele der Frau Dr. W. genauer angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie eine Gefährdung für einige Maßnahmenpatienten ist und aufgrund dessen auch Strafanzeige gegen die Leiterin des Maßnahmenvollzugs in der Justizanstalt Graz – Karlau erstattet.


Zurück zu dem Fall von Günter S. Der hat bereits Anfang des Jahres 2024 begonnen massiv mit externen Gutachtern zu kommunizieren und schaffte es tatsächlich, zwei Gutachter zu engagieren, die – natürlich auf seine Privatkosten – aufgrund der Aktenlage und eines längeren Gesprächs mit ihm, jeweils ein erneutes Gutachten zu erstellen. Beide Gutachter kamen einstimmig zum Schluss, dass das Einweisungsgutachten schlicht und einfach falsch sei. Ferner kommen beide zu dem Schluss, dass Günter S. SOFORT aus der Haft zu entlassen sei oder zumindest als Vorbereitung auf die Freiheit mit umfangreichen und unmittelbaren Freiheitsmaßnahmen in Form von Ausgängen begonnen werden MUSS.


Dazu ist zu bemerken, dass Maßnahmenpatienten so gut wie nie wirklich entlassen werden. Sie werden zwar ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr in einer Justizanstalt angehalten, aber an soziale Einrichtungen wie z.B. die WOBES oder PROMENTE übergeben. Die Unterbringung dort gleicht in vielerlei Hinsicht der in einer Justizanstalt. So werden Regeln aufgestellt, die eines erwachsenen Menschen vollkommen unwürdig sind und teilweise gegen jegliche Form von Ethik oder auch den Menschenrechten verstoßen.

Das kranke und perfide Vorgehen der Leiterin des Maßnahmenvollzugs der Justizanstalt Graz – Karlau im Falle von Günter S. geht allerdings noch weiter. Denn selbst nachdem sowohl sie als auch die zuständigen Psychologen die entlastenden Gutachten erhalten hatten, interessierte sie das überhaupt nicht. Weder wurde mit Freiheitsmaßnahmen begonnen, noch wurde Günter S. aus der Haft entlassen. Mehr noch, von Seiten der Anstalt, der Leiterin und der Psychologen wurde jeglicher Kontakt zu Günter S. eingestellt. Versuche mit den zuständigen Personen zu kommunizieren wurden ständig im Keim erstickt.


Die mehreren tausend Euros, die Günter S. in die Gutachten gesteckt hat, sind somit mehr oder weniger vollkommen sinnlos und beim Fenster rausgeworfen. Da auch hier die Vorgehensweise der zuständigen Personen des Maßnahmenvollzugs der Justizanstalt Graz Karlau äußerst fragwürdig ist, haben wir ebenfalls gegen die zuständigen Bediensteten, unter Anderem Mag. L. Strafanzeige erstattet.

Wir sind der Meinung, dass Günter S. zu Unrecht von der österreichischen Justiz, im Speziellen den Verantwortlichen des Maßnahmenvollzugs der Justizanstalt Graz – Karlau, festgehalten wird und es wird abzuklären sein, ob die perfide und kranke Vorgehensweise strafrechtlich relevant ist.




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