Datenschutz im Strafvollzug

account • 17. Januar 2025

Datenschutz und Privatsphäre im Strafvollzug

Datenschutz im Strafvollzug in Österreich und internationaler Vergleich

Der Datenschutz hat im Strafvollzug eine besondere Bedeutung, da hier personenbezogene und oft hochsensible Daten verarbeitet werden. In Österreich ist der Schutz dieser Daten klar gesetzlich geregelt, allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Balance zwischen Datenschutz und Sicherheitsanforderungen. Dieser Artikel beleuchtet den Datenschutz im österreichischen Strafvollzug und vergleicht ihn mit Ansätzen in anderen Ländern.

 

1. Datenschutz im österreichischen Strafvollzug

In Österreich regeln vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz (DSG) und das Strafvollzugsgesetz (StVG) den Umgang mit personenbezogenen Daten im Strafvollzug. Ziel ist es, die Privatsphäre der Inhaftierten zu schützen, ohne die Sicherheit der Anstalten oder der Allgemeinheit zu gefährden.

 

Relevante Datentypen

  • ·        Personenstammdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse
  • ·        Gesundheitsdaten: Diagnosen, Therapien, medikamentöse Behandlungen
  • ·        Strafakten: Informationen über die begangene Straftat, das Strafmaß und den Haftverlauf
  • ·        Kommunikationsdaten: Aufzeichnungen über Telefonate, Briefe und Besuche

 

Rechtliche Grundlagen

  • ·        Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt den allgemeinen Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • ·        Strafvollzugsgesetz (§ 115 StVG): Legt spezifische Bestimmungen zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung im Strafvollzug fest.

 

Praktische Umsetzung

In der Praxis stehen Strafanstalten vor der Herausforderung, eine sichere Datenverarbeitung zu gewährleisten:

  • ·        Zugriffsrechte: Nur autorisierte Personen wie Vollzugsbeamte, Psychologen oder Ärzte dürfen auf bestimmte Daten zugreifen.
  • ·        Digitalisierung: Elektronische Strafregister und Gesundheitsakten erfordern spezielle IT-Sicherheitsmaßnahmen.
  • ·        Kontrollen: Externe Audits überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

 

Wie wir weiter unten noch beleuchten werden, ist die Umsetzung des Datenschutzes in Österreich in Justizanstalten äußerst problematisch.

 

Herausforderungen

  • ·        Missbrauch von Daten: Es gab Fälle, in denen Daten unbefugt weitergegeben wurden.
  • ·        Technische Sicherheit: Veraltete IT-Systeme stellen ein Risiko für den Schutz personenbezogener Daten dar.

 

2. Internationaler Vergleich

Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie andere Länder den Datenschutz im Strafvollzug handhaben.

 

Deutschland

Deutschland legt ebenfalls großen Wert auf Datenschutz, geregelt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Besonderheit ist die intensive Überwachung und Dokumentation der Datenverarbeitung. Strafanstalten müssen Datenschutzbeauftragte einsetzen, die unabhängig arbeiten.

 

  • ·        Stärken: Strikte Regelungen und Sanktionen bei Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.
  • ·        Schwächen: Hohe Verwaltungsaufwände erschweren eine effektive Umsetzung.

 

Schweiz

Die Schweiz verfolgt einen differenzierten Ansatz, bei dem die Datenschutzgesetze auf kantonaler Ebene variieren können. Die Datenverarbeitung im Strafvollzug orientiert sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit.

 

  • ·        Stärken: Dezentrale Verantwortung ermöglicht regionale Anpassungen.
  • ·        Schwächen: Unterschiedliche Standards können zu Intransparenz führen.

 

Niederlande

Die Niederlande gelten als Vorreiter in der Digitalisierung und im Datenschutz. Strafvollzugsdaten werden zentral in hochsicheren Datenbanken verwaltet. Es gibt umfassende Schulungen für Vollzugspersonal im Umgang mit sensiblen Daten.

 

  • ·        Stärken: Hohe Sicherheitsstandards bei der IT-Infrastruktur.
  • ·        Schwächen: Zentralisierung erhöht das Risiko bei Systemausfällen oder Hackerangriffen.

 

Skandinavische Länder (Norwegen und Schweden)

In Norwegen und Schweden steht der Datenschutz im Kontext des "normality principle". Inhaftierte behalten viele ihrer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das absolut Notwendige beschränkt.

 

  • ·        Stärken: Fokus auf individuelle Rechte der Inhaftierten.
  • ·        Schwächen: Geringe Standardisierung bei der Datenerhebung.

 

USA

In den USA variiert der Datenschutz im Strafvollzug stark je nach Bundesstaat. Der Fokus liegt oft auf Sicherheitsaspekten, wodurch der Datenschutz häufig vernachlässigt wird.

 

  • ·        Stärken: Fokus auf Sicherheitsinteressen.
  • ·        Schwächen: Kaum umfassende Datenschutzregeln für Inhaftierte.

 

3. Probleme bei der Umsetzung und Beispiele

 

Personenbezogene Daten, wie z.B. schon der Name, sind speziell im Strafvollzug äußerst brisant. Auf der einen Seite werden Namen oder auch Gesichter in der Öffentlichkeit unkenntlich gemacht und jeglicher Hinweis auf eine Haft versucht zu verbergen.

 Dagegen allerdings spricht z.B. die Tatsache, dass in Krankenhäusern PatientInnen mit ihrem Namen aufgerufen oder auf den Displays angezeigt werden. Wird also Herr/Frau XYZ aufgerufen und geht dann vom Wartebereich aus in den Behandlungsraum gemeinsam mit mindestens zwei Justizwachebeamten, so kennt jeder im Wartebereich den Namen des Patienten und kann sich ausmalen, woher er kommt. Die Wenigsten werden denken, dass es sich hierbei um einen Faschingsumzug handelt.

Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass auf den Datenschutz innerhalb der Anstalten geachtet wird, wobei uns auch hier äußerst bedenkliche Vorfälle bekannt sind und Insassen personenbezogene Daten zugänglich gemacht wurden.

 

Ein aktuelles Beispiel, das uns aus einer nicht näher zu nennenden Justizanstalt erreichte, betrifft einen ganzen Arbeitsbetrieb. Dort werden personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse und in manchen Fällen sogar Fotos, von Messebesuchern von Papier elektronisch erfasst und gespeichert. Uns ist bekannt, dass einige Daten nicht nur temporär gespeichert wurden. Es muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er damit klarkommt, dass z.B. die persönlichen Daten seiner Tochter in einer Justizanstalt von Insassen verarbeitet und gespeichert werden. Bei der Messe handelt es sich übrigens um eine, die hauptsächlich von sehr jungen Mädchen und Frauen besucht wird. Die Verarbeitung geschieht übrigens im Wissen der Verantwortlichen.

 

In der Öffentlichkeit bei sognannten Ausführungen (eben z.B. Krankenhaus, Gerichte, Behörden, etc.) sieht es mit dem Datenschutz recht traurig aus. Allerdings sind uns auch hier einige Ausnahmen bekannt, wo z.B. ein Beamter dem behandelnden Arzt Bescheid gibt und der Patient ohne seinen Namen einfach per Zeichen geholt wird. Vorbildlich! Doch leider ist genau dieser Beamte nicht mehr bei der Justiz tätig und hat in die Privatwirtschaft gewechselt.

 

4. Fazit

Der Datenschutz im Strafvollzug ist ein zentraler Bestandteil des modernen Rechtssystems, der sensible Daten der Inhaftierten schützen soll. Österreich hat solide gesetzliche Grundlagen geschaffen, steht jedoch vor praktischen Herausforderungen wie der Digitalisierung und dem Schutz vor Datenmissbrauch. Im internationalen Vergleich zeigen sich verschiedene Ansätze, die jeweils Stärken und Schwächen aufweisen. Während skandinavische Länder stark auf individuelle Rechte setzen, bieten die Niederlande beispielhafte technische Lösungen. Österreich könnte von einer Kombination dieser Ansätze profitieren, um den Datenschutz weiter zu optimieren.


Share by: